Persönliche Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung
Die Freitodbegleitung bezieht sich auf den assistierten Suizid, bei dem ein Mensch selbstbestimmt entscheidet, sein Leben zu beenden. In Deutschland ist die Begleitung eines assistierten Suizids grundsätzlich erlaubt, solange sie den Willen des Patienten respektiert und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Es ist wichtig zu beachten, dass aktive Sterbehilfe, bei der eine andere Person aktiv das Leben eines Patienten beendet, in Deutschland strafrechtlich verboten ist. Freitodbegleiter sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wenn Sie einen assistierten Suizid in Erwägung ziehen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Entscheidung, das eigene Leben durch assistierten Suizid zu beenden, muss eigenständig und bewusst getroffen werden. Es ist unerlässlich, dass Sie fähig sind, Ihren Wunsch klar zu formulieren. Sollte dies nicht mehr möglich sein, werden Ihre schriftlich festgelegten Anweisungen, wie zum Beispiel eine Patientenverfügung, berücksichtigt. Bei der Freitodbegleitung steht Ihre persönliche Entscheidung und Autonomie stets an erster Stelle.
Es ist von großer Bedeutung, dass Sie und, falls gewünscht, auch Ihre Angehörigen umfassend über die aktuelle Situation informiert sind. Dies schließt sowohl die medizinische Prognose als auch sämtliche verfügbaren Behandlungsoptionen ein. Ebenso sollten Sie die möglichen Konsequenzen einer Entscheidung für eine passive Sterbehilfe vollständig verstehen. Eine fundierte Entscheidungsgrundlage ist essenziell, um Ihre Wünsche in vollem Bewusstsein zu äußern.
Es muss gewährleistet sein, dass alle Beteiligten sowohl die ethischen als auch die rechtlichen Aspekte verstehen und ihnen zustimmen. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist essenziell, um sicherzustellen, dass die Entscheidung im Einklang mit den geltenden Vorschriften und moralischen Überzeugungen getroffen wird.