Wer Freitodbegleitung in Erwägung zieht, sollte frühzeitig vorsorgen. Erfahren Sie, welche Schritte nötig sind, um Ihren Abschied selbstbestimmt zu gestalten. Wir helfen und Beraten Sie auf diesem Weg.
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Wir sind Montags - Freitags von 9–17 Uhr telefonisch erreichbar.
Die Begleitung am Lebensende ist eine der sensibelsten Aufgaben überhaupt und erfordert ein hohes Maß an Feingefühl, Achtsamkeit und Verantwortungsbewusstsein. Unser Ansatz basiert auf klar definierten ethischen Grundsätzen, die sicherstellen, dass jeder Mensch in seiner letzten Lebensphase mit uneingeschränktem Respekt, Mitgefühl und professioneller Sorgfalt behandelt wird.
Dabei ist es uns ein zentrales Anliegen, nicht nur den individuellen Willen der betroffenen Person zu achten, sondern auch einen geschützten Rahmen zu schaffen, in dem Vertrauen, Sicherheit und menschliche Nähe möglich sind. Wir möchten Menschen, die sich für einen begleiteten Freitod entscheiden, ebenso wie ihre Angehörigen in dieser emotional herausfordernden Zeit bestmöglich unterstützen und ihnen verlässlich zur Seite stehen.
Als fundamental betrachten wir das Recht jedes Menschen, in Würde Abschied vom Leben nehmen zu dürfen – unabhängig von seiner persönlichen Lebensgeschichte, seinem sozialen Umfeld oder den Umständen, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Unser Bestreben ist es, diesen Prozess mit größter Sorgfalt, Umsicht und Transparenz zu begleiten und dabei stets im Einklang mit hohen ethischen und professionellen Prinzipien zu handeln.
Durch eine offene, ehrliche und respektvolle Kommunikation, das bewusste Einbeziehen der Angehörigen sowie eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation stellen wir sicher, dass die Wünsche, Werte und Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten jederzeit im Mittelpunkt stehen und ernst genommen werden.
Seit einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 gilt: Das frühere Verbot der sogenannten „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde aufgehoben, da es gegen das Grundgesetz verstieß.
Damit ist in Deutschland grundsätzlich wieder möglich, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe in Anspruch nehmen können, um selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden – auch im medizinisch begleiteten Kontext.
Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben und Sterben zu entscheiden. Wir respektieren die Entscheidungen unserer Klienten, solange diese auf informierter und freiwilliger Basis getroffen werden.
Angehörige sind ein wichtiger Teil des Prozesses und werden in Übereinstimmung mit den Wünschen des Sterbenden aktiv in die Begleitung einbezogen.
Wir gewährleisten, dass alle beteiligten Fachkräfte mit höchster Professionalität arbeiten und regelmäßig geschult werden, um ethische Standards und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Wir achten streng darauf, dass die Entscheidung zum begleiteten Freitod ohne äußeren Druck oder Zwang getroffen wird, um die Freiwilligkeit der Wahl zu gewährleisten.
Damit eine Freitodbegleitung in Deutschland verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden Rechtslage erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Kriterien dienen dazu, die Selbstbestimmung zu schützen, Missbrauch auszuschließen und sicherzustellen, dass die Entscheidung wirklich freiwillig, stabil und nachvollziehbar getroffen wurde.
Es muss klar erkennbar sein, dass die betroffene Person die Bedeutung ihrer Entscheidung vollständig erfassen kann. Dazu gehört auch, dass sie Alternativen versteht, Folgen abwägen kann und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründet.
Die Entscheidung darf nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Weder Angehörige noch finanzielle Sorgen oder gesellschaftlicher Druck dürfen eine Rolle spielen. Nur eine freie, unbeeinflusste Wahl kann Grundlage einer Begleitung sein.
Ein Freitodwunsch muss über einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Kurzfristige Krisen oder spontane Impulse dürfen nicht ausschlaggebend sein. Wichtig ist, dass der Wunsch wiederholt und dauerhaft geäußert wird.
Der letzte Schritt muss immer in der Hand der betroffenen Person liegen. Begleitende Fachkräfte dürfen unterstützen und Sicherheit geben – die Handlung selbst darf jedoch ausschließlich von der Person eigenständig vorgenommen werden.