FREITODBEGLEITER — Für ein selbstbestimmtes und würdevolles Lebenende

Wer Freitodbegleitung in Erwägung zieht, sollte frühzeitig vorsorgen. Erfahren Sie, welche Schritte nötig sind, um Ihren Abschied selbstbestimmt zu gestalten. Wir helfen und Beraten Sie auf diesem Weg.

Der Ablauf in aller Kürze erklärt

1

Erster Kontakt

2

Upload der Unterlagen

3

Prüfung des Antrags

4

Antragsentscheidung

5

Beratungsgespräch

6

Medizinisches Gutachten

7

Terminvergabe

8

Ärztliche Begleitung

So erreichen Sie uns

+49 5222 3645317

Wir sind Montags - Freitags von 9–17 Uhr telefonisch erreichbar.

Über uns
Selbstbestimmtes Handeln – Wir bei Freitodbegleiter stellen die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt.

Die Begleitung am Lebensende ist eine der sensibelsten Aufgaben überhaupt und erfordert ein hohes Maß an Feingefühl, Achtsamkeit und Verantwortungsbewusstsein. Unser Ansatz basiert auf klar definierten ethischen Grundsätzen, die sicherstellen, dass jeder Mensch in seiner letzten Lebensphase mit uneingeschränktem Respekt, Mitgefühl und professioneller Sorgfalt behandelt wird.

Dabei ist es uns ein zentrales Anliegen, nicht nur den individuellen Willen der betroffenen Person zu achten, sondern auch einen geschützten Rahmen zu schaffen, in dem Vertrauen, Sicherheit und menschliche Nähe möglich sind. Wir möchten Menschen, die sich für einen begleiteten Freitod entscheiden, ebenso wie ihre Angehörigen in dieser emotional herausfordernden Zeit bestmöglich unterstützen und ihnen verlässlich zur Seite stehen.

Als fundamental betrachten wir das Recht jedes Menschen, in Würde Abschied vom Leben nehmen zu dürfen – unabhängig von seiner persönlichen Lebensgeschichte, seinem sozialen Umfeld oder den Umständen, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Unser Bestreben ist es, diesen Prozess mit größter Sorgfalt, Umsicht und Transparenz zu begleiten und dabei stets im Einklang mit hohen ethischen und professionellen Prinzipien zu handeln.

Durch eine offene, ehrliche und respektvolle Kommunikation, das bewusste Einbeziehen der Angehörigen sowie eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation stellen wir sicher, dass die Wünsche, Werte und Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten jederzeit im Mittelpunkt stehen und ernst genommen werden.

Die Rechtslage

Sterbehilfe in Deutschland – Der rechtliche Rahmen

Seit einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 gilt: Das frühere Verbot der sogenannten „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) wurde aufgehoben, da es gegen das Grundgesetz verstieß.

 

Damit ist in Deutschland grundsätzlich wieder möglich, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe in Anspruch nehmen können, um selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden – auch im medizinisch begleiteten Kontext.

Unsere Prinzipien

Wir legen Wert auf folgendes

Respekt vor der Autonomie des Einzelnen

Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben und Sterben zu entscheiden. Wir respektieren die Entscheidungen unserer Klienten, solange diese auf informierter und freiwilliger Basis getroffen werden.

Die Würde des Menschen wahren
In jeder Phase der Begleitung steht die Würde des Sterbenden an oberster Stelle. Jeder Schritt wird mit größtem Respekt vor der Person und ihren Wünschen gestaltet.
Eine transparente Kommunikation
Wir gewährleisten klare und offene Kommunikation mit dem Sterbewilligen sowie seinen Angehörigen, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen zu schaffen.
Einfühlungsvermögen und Mitgefühl
In der Begleitung legen wir besonderen Wert auf einfühlsames Handeln. Wir begegnen den emotionalen und physischen Herausforderungen des Sterbeprozesses mit Mitgefühl und Unterstützung.
Einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen
Die Bedürfnisse des Sterbenden werden auf körperlicher, emotionaler und spiritueller Ebene betrachtet und respektiert. Wir bieten einen umfassenden Ansatz, der alle Aspekte des Menschen berücksichtigt.
Die wahrung der Vertraulichkeit
Die Privatsphäre unserer Klienten und ihrer Familien ist uns wichtig. Alle persönlichen Informationen werden streng vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben.
Aktive Einbeziehung der Angehörigen

Angehörige sind ein wichtiger Teil des Prozesses und werden in Übereinstimmung mit den Wünschen des Sterbenden aktiv in die Begleitung einbezogen.

Professionelles
Handeln

Wir gewährleisten, dass alle beteiligten Fachkräfte mit höchster Professionalität arbeiten und regelmäßig geschult werden, um ethische Standards und rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Selbstbestimmtes Handeln ohne Zwang

Wir achten streng darauf, dass die Entscheidung zum begleiteten Freitod ohne äußeren Druck oder Zwang getroffen wird, um die Freiwilligkeit der Wahl zu gewährleisten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine rechtssichere Freitodbegleitung

Damit eine Freitodbegleitung in Deutschland verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden Rechtslage erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Kriterien dienen dazu, die Selbstbestimmung zu schützen, Missbrauch auszuschließen und sicherzustellen, dass die Entscheidung wirklich freiwillig, stabil und nachvollziehbar getroffen wurde.

Entscheidungsfähigkeit

Es muss klar erkennbar sein, dass die betroffene Person die Bedeutung ihrer Entscheidung vollständig erfassen kann. Dazu gehört auch, dass sie Alternativen versteht, Folgen abwägen kann und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründet.

Freier Wille ohne Druck

Die Entscheidung darf nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Weder Angehörige noch finanzielle Sorgen oder gesellschaftlicher Druck dürfen eine Rolle spielen. Nur eine freie, unbeeinflusste Wahl kann Grundlage einer Begleitung sein.

Beständigkeit des Wunsches

Ein Freitodwunsch muss über einen gewissen Zeitraum bestehen bleiben. Kurzfristige Krisen oder spontane Impulse dürfen nicht ausschlaggebend sein. Wichtig ist, dass der Wunsch wiederholt und dauerhaft geäußert wird.

Entscheidungshoheit

Der letzte Schritt muss immer in der Hand der betroffenen Person liegen. Begleitende Fachkräfte dürfen unterstützen und Sicherheit geben – die Handlung selbst darf jedoch ausschließlich von der Person eigenständig vorgenommen werden.

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