
Bewerbungs- und Antragsverfahren zur Freitodbegleitung
Ein selbstbestimmter Abschied setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Unser Antragsverfahren gewährleistet eine verantwortungsvolle und individuelle Prüfung der persönlichen Situation der sterbewilligen Person. Dabei achten wir darauf, dass alle gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Kontaktaufnahme und Einreichung der Unterlagen
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die sterbewillige Person übersendet dabei alle erforderlichen Unterlagen, um den Antrag auf Freitodbegleitung zu stellen. Dazu gehören:
- Ärztliche Berichte: Diese dokumentieren die medizinische Vorgeschichte sowie mögliche bestehende Erkrankungen. Sie dienen als Grundlage für die medizinische Beurteilung des Antrags.
- Ein schriftliches Ersuchen bzw. Antrag auf Freitodbegleitung: In diesem Dokument wird der Wunsch nach einer begleiteten Freitodlösung klar formuliert.
- Ein ausführlicher Lebenslauf: Dieser hilft, die persönliche Situation, das Lebensumfeld und die bisherige Geschichte der betroffenen Person besser zu verstehen.
Eine vollständige und sorgfältige Einreichung dieser Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Verzögerungen im weiteren Verfahren.
2. Prüfung der Unterlagen
Nach Eingang der Dokumente wird jeder Antrag individuell geprüft. Unser erfahrenes Team sichtet die Unterlagen sorgfältig und bewertet gemeinsam mit dem begleitenden Arzt, ob die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung erfüllt sind.
Die Prüfung erfolgt nach hohen ethischen und professionellen Standards. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Entscheidung auf einer fundierten Basis getroffen wurde und keine anderweitigen Optionen übersehen wurden.
Sollten Dokumente unvollständig oder unklar sein, setzen wir uns mit der antragstellenden Person in Verbindung, um die fehlenden Informationen einzuholen. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen, kann das Verfahren fortgesetzt werden.
