Der gesamte Prozess erfolgt strukturiert und nachvollziehbar. Ziel ist eine medizinisch und ethisch fundierte Entscheidungsgrundlage, die sowohl die betroffene Person als auch das nähere Umfeld berücksichtigt. Angehörige können – sofern von der sterbewilligen Person gewünscht – in einzelnen Prozessschritten einbezogen werden, um Transparenz und soziale Unterstützung zu ermöglichen.
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, in der Regel binnen weniger Tage, bleibt jedoch an klar definierte medizinische und ethische Prüfmechanismen gebunden. Seit dem 01.01.2026 wird bei Linus zusätzlich ein 4- bis 6‑Augen-Prinzip angewendet: Die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit sowie die Entscheidung über die Aufnahme erfolgen dann durch mehrere qualifizierte Fachpersonen, um zusätzliche Sicherheit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Die folgende Übersicht beschreibt die Schritte vom ersten Kontakt bis zur ärztlich begleiteten Freitodbegleitung.
Der erste Kontakt erfolgt telefonisch über unsere Zentrale. Dort wird Ihr Anliegen aufgenommen und an unsere Verwaltung weitergeleitet. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen aus ganz Deutschland kann es 2–3 Tage dauern, bis Sie zurückgerufen werden. Im folgenden Telefonat geht es zunächst darum, ein erstes Gefühl für Ihre Situation zu bekommen.
Erscheint das Anliegen rational und medizinisch nachvollziehbar, versenden wir auf Wunsch unsere Bewerbungsunterlagen. Diese werden von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und an uns zurückgesendet.
Da wir patientenbasiert arbeiten, erfolgt jede Prüfung individuell und fallbezogen durch unsere aufnehmenden Ärzte. In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage Auskunft darüber, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder wir Sie in die Hände
Wenn die ärztliche Vorprüfung ergibt, dass Ihre Bewerbung medizinisch und rechtlich plausibel erscheint, erfolgt die Aufnahme in unsere Patientendatenbank. Diese dient der strukturierten Dokumentation aller folgenden Schritte und ermöglicht eine koordinierte Fallbearbeitung.
Im Rahmen der ersten Begutachtung führt die zuständige Ärztin bzw. der zuständige Arzt ein ausführliches Gespräch mit der sterbewilligen Person. Dabei werden Krankheitsverlauf, Entscheidungsfähigkeit, Freiverantwortlichkeit und mögliche Alternativen (einschließlich palliativer Optionen) erfasst.
Das Gespräch dauert in der Regel 45–60 Minuten. Angehörige können – sofern gewünscht – teilnehmen.
Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und fließen in das Gesamtgutachten ein.
Zur Absicherung des Entscheidungsprozesses erfolgt eine weitere unabhängige ärztliche Bewertung. Diese dient dazu, die Einschätzung der Freiverantwortlichkeit und der medizinischen Ausgangslage zu überprüfen.
Ab dem 01.01.2026 wird dieser Schritt Teil eines erweiterten 4- bis 6‑Augen-Prinzips, bei dem mehrere qualifizierte Fachpersonen die vorliegenden Informationen prüfen und bestätigen.
Wenn im Verlauf Hinweise auf psychische Belastungen, ambivalente Motive oder mögliche Einflüsse auf die Entscheidungsfähigkeit bestehen, wird eine zusätzliche psychologische Begutachtung veranlasst.
Diese dient der Klärung, ob die Entscheidung frei, stabil und unbeeinflusst getroffen werden kann.
Die Begutachtung wird nur durchgeführt, wenn sie aus fachlicher Sicht erforderlich erscheint.
Nach Abschluss o.g. Schritte und der endgültigen Entscheidung kann – entsprechend der Situation und des Wunsches der sterbewilligen Person – ein Termin zur Freitodbegleitung vereinbart werden.
Die Durchführung erfolgt durch einen Linus-Arzt unter standardisierten medizinischen Bedingungen (Thiopental-Infusionsprotokoll).
Auf Wunsch können Angehörige anwesend sein. Die ärztliche Dokumentation sowie die Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden werden im Anschluss vollständig von Linus erbracht.
Der Abschied verläuft ruhig, klar und würdevoll. Begleitet wird er von der Ärztin oder dem Arzt sowie einer Freitodbegleitung. Nach dem Unterschreiben der letzten Dokumente wählt die Patientin oder der Patient den Ort des Abschieds – zu Hause, im Garten oder an einem anderen vertrauten Platz. Wer anwesend ist, entscheidet allein die betroffene Person.
Die Ärztin oder der Arzt legt die Infusion, die Patientin oder der Patient aktiviert sie selbst. So bleibt die Entscheidung jederzeit in eigener Hand. Währenddessen sorgt die Begleitung für einen geschützten Rahmen und betreut die Angehörigen.
Der Übergang erfolgt sanft und schmerzfrei. Nach Eintritt des Todes werden alle Formalitäten – ärztliche Feststellung, Dokumentation und Benachrichtigung von Polizei und Bestatter – routinemäßig erledigt.
Der Abschied findet in den eigenen vier Wänden oder an einem frei gewählten Ort statt – dort, wo sich die betroffene Person am wohlsten fühlt.
Wer beim Abschied dabei ist, entscheidet allein die Patientin oder der Patient – im engsten Kreis oder mit Familie und Freund:innen.
Jede Entscheidung bleibt bis zuletzt umkehrbar. Der gesamte Prozess kann jederzeit abgebrochen oder verschoben werden.
Angehörige sind ausdrücklich eingeladen, teilzuhaben – durch Worte, Rituale oder einfach durch stille Präsenz.
Die Ärztin/der Arzt übernimmt die medizinische Betreuung, die Freitodbegleitung sorgt für Ruhe und Rahmen.
Der Abschied findet in den eigenen vier Wänden oder an einem frei gewählten Ort statt – dort, wo sich die betroffene Person am wohlsten fühlt.
Wir bleiben vor Ort, bis alle Formalitäten erledigt sind und die Angehörigen bereit sind, Abschied zu nehmen.
Wir respektieren jede Haltung und geben Raum für persönliche Überzeugungen ohne Vorgaben.
Auf Wunsch vermitteln wir Seelsorger:innen, die Patient:innen und Angehörige begleiten und Trost spenden.
Unsere Broschüre bietet vertiefende Einblicke in die Arbeit von LINUS – mit klaren Informationen zum Ablauf, rechtlichen Grundlagen und persönlichen Perspektiven auf ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende.
Wenn jemand den Wunsch äußert, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, ist das auch für Angehörige eine tiefgreifende Situation. LINUS trägt die Last der Organisation, damit Angehörige sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Dasein, Abschied, Würde und Ruhe.
Wir übernehmen Unterlagen, Formalitäten und Abstimmungen mit Behörden.
Jeder Schritt wird transparent erklärt – für Sicherheit und Vertrauen.
Die LINUS Freitodbegleitung kümmert sich um die Angehörigen und den Ablauf.
Wir schaffen Raum für Nähe, Gespräche, Rituale oder stille Begleitung.
Sprechen Sie offen und ehrlich über Wünsche und Ängste – mit dem Patienten, aber auch innerhalb der Familie. Solche Gespräche können Unsicherheiten auflösen, Vertrauen schaffen und den Abschied leichter machen.
Ein selbstbestimmter Abschied bringt bedeutet nicht nur emotionale, sondern auch organisatorische Fragen. Damit Sie in dieser Zeit den Überblick behalten, haben wir eine Checkliste zusammengestellt. Sie hilft, wichtige Schritte vor und nach der Begleitung klar zu strukturieren, um so mehr Ruhe, Sicherheit und Raum für das Wesentliche zu schaffen.
Wenn die Erkrankung die Urteils- oder Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
Wenn die freie und bewusste Willensbildung nicht mehr möglich ist.
Etwa Schizophrenie oder vergleichbare Störungen mit beeinträchtigtem Realitätsbezug.
Wenn die Erkrankung die Urteils- oder Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
Ihr Leben ist kostbar und es gibt viele Menschen, denen Sie am Herzen liegen. In einer akuten, kurzfristigen Krise wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge 0800 111 0111 oder an den Rettungsdienst unter 112.
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